Sehr geehrte Mandanten und Besucher,

„Gesundheit ist das höchste Gut des Menschen“

Aufgrund der aktuellen Situation treffen wir wichtige Maßnahmen zum Schutz Ihrer und unserer Gesundheit.

Wir werden ab sofort nach und nach auf Homeoffice umstellen und halten hier in Büchen für Sie einen Notbetrieb aufrecht. Sollten Sie nicht damit einverstanden sein, dass unsere Mitarbeiter Ihre Akten und Unterlagen aus den Kanzleiräumen in Büchen ins Homeoffice überführen, geben Sie uns bitte kurzfristig Bescheid.

Die Kanzlei sollten Sie nur aufsuchen, wenn es unbedingt notwendig ist und dies mit uns im Vorfeld unbedingt telefonisch abstimmen.

Sie erreichen uns wie gewohnt unter unserer zentralen Rufnummer 04155/8137-0 sowie persönlich per E-Mail.

Bitte haben Sie Verständnis, falls es im Einzelfall zu kleineren Verzögerungen kommt.

Belege und Anschreiben senden Sie uns bitte, sofern möglich, in digitaler Form per E-Mail.

Wichtige Informationen erhalten Sie auch weiterhin auf unserer Website, die wir aktuell nahezu täglich mit neuen Informationen füttern:

https://www.steuerkanzlei-freund.de/corona-informationen/

Zum Beispiel erreichte uns ein Schreiben vom Bundesministerium für Finanzen mit ganz neuen „Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus“. Dies erlaubt seit heute bundesweit eine zinslose Stundung von sämtlichen Vorauszahlungen bis zum 31.12.2020 (Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer, als auch Umsatzsteuer), sofern Sie in irgendeiner Weise vom Corona Virus wirtschaftlich betroffen sind. Sprechen Sie gerne mit uns ab, ob wir entsprechende Stundungsanträge für Sie stellen sollen.

Die kommenden Vorauszahlungstermine in diesem Halbjahr lauten:

Umsatzsteuer: 10.04.2020, 10.05.2020, 10.06.2020

Gewerbesteuer: 15.05.2020

Einkommen-/ Körperschaftsteuer: 10.06.2020

Wir hoffen, dass Sie alle gesund bleiben und wir möglichst bald wieder zum normalen Kanzleialltag zurückkehren können.

Mit freundlichem Gruß

Ihre Steuerkanzlei Freund