Bitte beachten Sie, dass Sie seit dem 31.03.2020, ab 23:59 Uhr über die bisherige Landesrichtlinie „Niedersachsen-Soforthilfe Corona“ keine Anträge mehr stellen können! Es ist jetzt eine Antragstellung im neuen Förderprogramm „Niedersachsen-Soforthilfe Corona mit finanzieller Unterstützung des Bundes“ möglich.“

Niedersachen

Zuschüsse für Solo-Selbständige, Kleinst- und Kleinunternehmen

BUNDES-Förderung

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-03-19-Milliardenhilfe-fuer-alle.html?fbclid=IwAR0rqMu-Fv5a9vmb_AKeGEwV5lYoSmnWYVE05lRobb_9CSLpU0klM8V66Ys

Diese Förderung ist neben der Landesförderung zu beantragen.

Um die Soforthilfen beziehen zu können, müssen Antragsteller wirtschaftliche Schwierigkeiten (Existenzbedrohung bzw. Liquiditätsengpass) infolge der Corona-Pandemie nachweisen können. Das heiß konkret, dass das jeweilige Unternehmen vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein darf und der Schadenseintritt nach dem 11. März 2020 erfolgt sein muss.

Wichtiger Hinweis zur Antragstellung:

Dieses Programm ergänzt die Programme der Länder. Die Anträge sollen deswegen aus einer Hand in den Bundesländern bearbeitet werden. Die Länder werden noch bekanntgeben, welche Behörde im jeweiligen Land zuständig ist. Die Antragstellung soll möglichst elektronisch erfolgen. Alle Details zur konkreten Antragstellung folgen natürlich auch hier in Kürze, unsere Seite wird laufend aktualisiert.