Bitte beachten Sie, dass Sie seit dem 31.03.2020, ab 23:59 Uhr über die bisherige Landesrichtlinie „Niedersachsen-Soforthilfe Corona“ keine Anträge mehr stellen können! Es ist jetzt eine Antragstellung im neuen Förderprogramm „Niedersachsen-Soforthilfe Corona mit finanzieller Unterstützung des Bundes“ möglich.“
Niedersachen
Zuschüsse für Solo-Selbständige, Kleinst- und Kleinunternehmen
- Antragsberechtigte: Zielgruppe sind Unternehmen, freiberuflich Tätige und Solo-Selbständige (auch Künstler und Kulturschaffende). Auch Start-ups die jünger als 5 Jahre sind erhalten den Zuschuss.
- Höhe der Soforthilfe in Niedersachsen:
- Bis 5 Beschäftigte: 3.000 Euro
- Bis 10 Beschäftigte: 5.000 Euro
- Bis 30 Beschäftigte: 10.000 Euro
- Bis 49 Beschäftigte: 20.000 Euro
- Beantragung: Niedersachsen-Soforthilfe Corona mit finanzieller Unterstützung des Bundes
- Kredite:
BUNDES-Förderung
Diese Förderung ist neben der Landesförderung zu beantragen.
Um die Soforthilfen beziehen zu können, müssen Antragsteller wirtschaftliche Schwierigkeiten (Existenzbedrohung bzw. Liquiditätsengpass) infolge der Corona-Pandemie nachweisen können. Das heiß konkret, dass das jeweilige Unternehmen vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein darf und der Schadenseintritt nach dem 11. März 2020 erfolgt sein muss.
Wichtiger Hinweis zur Antragstellung:
Dieses Programm ergänzt die Programme der Länder. Die Anträge sollen deswegen aus einer Hand in den Bundesländern bearbeitet werden. Die Länder werden noch bekanntgeben, welche Behörde im jeweiligen Land zuständig ist. Die Antragstellung soll möglichst elektronisch erfolgen. Alle Details zur konkreten Antragstellung folgen natürlich auch hier in Kürze, unsere Seite wird laufend aktualisiert.